PV-Anlagen: Eintrag in Marktstammdatenregister bis 31. Januar 2021 erforderlich

Verlust des EEG-Vergütungsanspruchs droht

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Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) weist darauf hin, dass sich alle Eigentürmer:innen von Solarstromanlagen und Batteriespeichern bis 31. Januar 2021 in das Marktstammdatenregister eintragen sollten, ansonsten verlieren sie den Vergütungsanspruch nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Auch Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Registrierungspflicht gilt auch für Anlagenbetreiber:innen, die ihre Anlagen bereits im Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet haben, denn eine automatische Datenübernahme erfolgt nicht.

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