Termin
14.02.2008, 14:00 - 18:00 UhrDie Umsätze der Online-Werbewirtschaft sind in den letzten Jahren rasant angestiegen. Ohne Internet geht es für Unternehmen und deren Werbung fast gar nicht mehr. Das Web 2.0-Zeitalter ist erreicht. Die wirtschaftlichen Potenziale des Online-Marketing lassen sich jedoch nur realisieren, wenn damit verbundene Risiken erkannt und minimiert werden.
Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen, die im Internet werben, Probleme bekommen können, z. B. weil sie fremde Kennzeichen als Domain verwenden oder urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihre eigene Website übertragen. Auch der Versand von Werbe-E-Mails und Newsletter kann eine Abmahnung wegen verschiedener Rechtsverstöße nach sich ziehen. Was ist beim Suchmaschinen-Marketing zulässig? Brachte das am 01.03.2007 in Kraft getretene Telemediengesetz Neuerungen?
Ziel des Seminars ist es, die Grenzen rechtlich zulässiger Online-Werbung darzustellen und aufzuzeigen, wie ausgewählte aktuelle Formen der Online-Werbung rechtskonform eingesetzt werden können. Besprochen werden u. a. Banner, Pop-ups, Affiliate-Marketing, Domains, E-Mail-Werbung, Newsletter, Tell-a-friend-Systeme wie E-Cards und Produktempfehlungen, Suchmaschinenmarketing (Website-Optimierung und bezahlte Suchmaschineneinträge) und auch Web 2.0-Marketinginstrumente.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Unternehmen, die die Möglichkeiten des Online-Marketing für sich entdecken oder intensiver nutzen wollen, und an Werbedienstleister.
Referenten:
Dr. Julia Blind, Kleiner Rechtsanwälte, Stuttgart
Dr. Markus Klinger, Kleiner Rechtsanwälte, Stuttgart
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